Die Böllerschützen stehen im Verein für Tradition und Brauchtum. Früher und auch heute ist es eine Ehre, wenn zu einem kirchlichen und weltlichem Fest geböllert wird. Um Böllerschütze zu werden, bedarf es einer Sachkundigenprüfung und einer Genehmigung. Wann geböllert werden darf, ist genau vorgeschrieben, z.B. bei einem kirchlichen oder gemeindlichen Fest, runden Geburtstagen ab dem Fünfzigsten, am Neujahrstag, bei Beerdigungen eines Vereinsmitgliedes und bei Hochzeiten.
Es gibt verschiedene Geräte zum Böllern, wie Hand- oder Schaftböller, Standböller oder auch Kanone. Auch werden verschiedene Programmegeschossen, z.B. Salut „Reißverschluss“ oder Doppelschlag.
Wenn Sie Interesse dafür haben, geben wir Ihnen im Verein gerne Auskunft.